Jedem Webdesigner sollte das Thema barrierefreies Internet bekannt sein, da es in Schland seit einigen Jahren Gesetze und Verordnungen gibt, die dies beispielsweise bei Websites öffentlicher Einrichtungen vorschreiben. Dieses Referat von Stephan Hafner entstand im letzten Semester und fasst das Thema sehr gut zusammen.
Barrierefreies Internet bezeichnet Web-Angebote, die von allen Nutzern unabhängig von körperlichen oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt (barrierefrei) genutzt werden können. Die Nutzung des Begriffs Internet ist hier eine umgangssprachliche Gleichsetzung des Begriffs „Internet“ mit dem World Wide Web.
Blinde Menschen können gut strukturierten Text über eine Braillezeile mit entsprechender Software (Screenreader) lesen. Bilder – oder Text, der in Bildern enthalten ist – sind für Blinde unzugänglich und sollten daher mit einem alternativen Text ergänzt werden. Frames sind kein Hindernis, wenn sie die Struktur unterstützen, beispielsweise Navigation und Inhalt trennen.
Sehschwache, insbesondere ältere Menschen, benötigen Skalierbarkeit der Schrift im Browser, um die Schriftgröße an ihre Sehleistung anpassen zu können.
Personen mit einer Farbfehlsichtigkeit, z. B. einer Rot-Grün-Sehschwäche brauchen starke Kontraste und klare Schriften sowie Kontrolle über die Farbe von Schrift und Hintergrund. Blinkende oder animierte Texte stellen eine Barriere dar.
Sehbehinderte sind bei einer Navigation, die aus Bildern, Java-Applets oder Flash-Objekten besteht, benachteiligt.
Internet-Suchmaschinen indizieren das WWW mit Hilfe von automatisierten Programmen (Webcrawlern) oder auch Robots. Diese Programme nehmen eine Seite ähnlich wie sehbehinderte Benutzer wahr. Sie können in der Regel nur Text auswerten. Bilder, Animationen und Ähnliches bleiben ihnen in den meisten Fällen verborgen
BITV
Priorität I
Anforderung 1
Für jeden Audio– oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.
Bedingung
- Für jedes Nicht–Text–Element ist ein äquivalenter Text bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für: Bilder, graphisch dargestellten Text einschließlich Symbolen, Regionen von Imagemaps, Animationen Applets und programmierte Objekte, Zeichnungen
Anforderung 2
Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.
Bedingung
- Alle mit Farbe dargestellten Informationen müssen auch ohne Farbe verfügbar sein, z. B. durch den Kontext oder die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup–Sprache.
Priorität II
Anforderung 4
Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.
Bedingung
- Abkürzungen und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten Auftretens im Inhalt zu erläutern und durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup–Sprache kenntlich zu machen.
- Die vorherrschend verwendete natürliche Sprache ist durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup–Sprache kenntlich zu machen.
Anlage:
Barrierefreie Websites
Quellen:
http://www.help.gv.at/Content.Node/index_seniorinnen.html
http://www.biene-award.de/award/preistraeger/
http://www.einfach-fuer-alle.de/hilfe/
http://www.barrierekompass.de/barrierefreiesinternet.php
http://www.barrierefrei-fuer-alle.de/ca/e/bt
http://www.barrierefreiesinternet.de/gesetz_barrierefreies_webdesign_biv.php
http://www.barrierefreies-webdesign.de
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